Der Gesetzgeber schreibt insgesamt 12 Sonderfahrten in den Klassen B, Au, Ab, A1 vor.
Die Anzahl der Fahrstunden richten sich für jeden Fahrschüler nach dessen Talent zum Fahren.
Eine Übersicht zur Fahrschüler-Ausbildungsverordnung finden Sie unter "theoretischer Unterricht".